Jetzt Steuervorteile mit der degressiven Abschreibung nutzen
Vom Gesetzgeber bestätigt: degressive AfA – 5% für 6 Jahre. Der Bundesrat hat am 22. März den Regelungen zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit kommt die neue degressive AfA (Absetzung für Abnutzung).
Hier die wichtigsten Details im Überblick:
Degressive Abschreibung von 5% für 6 Jahre: In den ersten sechs Jahren nach der Anschaffung können jeweils 5% der Investitionskosten abgeschrieben werden. Der Übergang von der degressiven AfA zur linearen AfA ist zulässig. Die lineare Abschreibung wird dann auf der Grundlage des durch die degressive Abschreibung abgeschmolzenen Restwerts berechnet.
Gilt für die Lumper Höhe: Die degressive Abschreibung ist speziell für Neubauprojekte konzipiert, um Ihre Investitionen in den Wohnungsbau zu fördern.
Um von diesem Steuervorteil zu profitieren, müssen Kaufverträge zwischen dem 01. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 geschlossen werden.
Wichtig: Der Erwerb der Wohnung muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung rechtswirksam erfolgt sein und die Wohnung muss nach der Fertigstellung vermietet werden.
Beispielrechnung: Nehmen wir an, Sie kaufen eine Neubauimmobilie mit Investitionskosten in Höhe von 500.000 Euro. Bei der degressiven AfA von 5% kann somit ein abschreibungsfähiger Betrag von 132.454,52 Euro steuerlich geltend gemacht werden.